STEUERBERATUNG

Im Rahmen unserer Steuerberatung decken wir die Bereiche Steuerdeklaration, Steuergestaltung und Steuerrechtsdurchsetzung ab.

STEUERGESTALTUNG

Steuerbelastungsvergleiche

Wir erstellen Ihnen gerne Steuerbelastungsvergleiche, welche die unterschiedlichen Auswirkungen einzelner Entscheidungen für das Unternehmen verdeutlichen. Dadurch lassen sich Faktoren wie die Steuerbelastung für Ihr Unternehmen besser einschätzen.

Erbschaft- und schenkungsteuerliche Gestaltung

Die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer lässt sich durch eine geschickte Steuerplanung und Steuergestaltung vermeiden bzw. reduzieren. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bei der Erbschaftssteuer nicht nur im Vorfeld des Erbfalls, zum Beispiel durch Schenkungen zu Lebzeiten oder steueroptimierte Testamente. Auch nach dem Erbfall gibt es “Korrekturmöglichkeiten”, zum Beispiel durch die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen aus steuerlichen Erwägungen. Besondere Spielregeln bei der Erbschaftssteuererklärung sind im Übrigen für Erbengemeinschaften zu beachten.

Realisierung von Abschreibungspotenzialen

Im Rahmen der Steuergestaltung nutzen wir die optimalen Abschreibungsmöglichkeiten, um Ihre Steuerbelastung zu senken.

Optimale Verlustnutzung

Im Rahmen der Steuergestaltung setzen wir steuerliche Verlustvorträge für unsere Mandanten so ein, dass Steuererstattungen im höchstmöglichen Umfang erzielt werden können.

Umstrukturierungen und Umwandlungen

Bei Unternehmensgruppen machen Umstrukturierungen und Umwandlungen Sinn, damit Prozesse optimiert und Rechtsformkosten gespart werden können.

STEUERRECHTSDURCHSETZUNG

Prüfung von Steuerbescheiden

Jeder Steuerbescheid, der bei uns eingeht, wird geprüft, damit unsere Mandanten die Sicherheit haben, dass die Finanzbehörden unsere Anträge richtig umsetzen.

Einsprüche gegen Bescheide der Finanzbehörden

Unsere Wirtschaftsjuristen sind dafür zuständig, Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden erfolgreich durchzusetzen.

Klagen vor Finanzgerichten

Um die Rechtsprechung der Finanzgerichte für unsere Mandanten durchzusetzen, sind unsere Steuerberater in der Lage, Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Aktive Unterstützung bei Betriebsprüfungen

Wir haben langjährige Erfahrungen, unsere Mandanten bei Betriebsprüfungen bestmöglich zu unterstützen.

Verteidigung in Steuerstrafverfahren

Soweit die Finanzbehörden gegenüber unseren Mandanten ein Steuerstrafverfahren eröffnen, sind wir der kompetente Ansprechpartner.

Anträge auf Stundung/Erlass

Wir unterstützen unsere Mandanten soweit eine Stundung oder ein Erlass von Steuern notwendig ist.

Anpassung von Vorauszahlungen

Wir achten auf die Liquidität unserer Mandanten und stellen rechtzeitig Anträge, um die Steuervorauszahlung zu optimieren.

STEUERDEKLARATION

Erstellung laufender betrieblicher Steuererklärungen

Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen, bearbeiten wir kompetent auch sämtliche betrieblichen Steuererklärungen und geben diese gegenüber dem Finanzamt ab.

Erstellung laufender privater Steuererklärungen

Wir sind der kompetente Ansprechpartner für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und zeigen Ihnen auf, an welchen Stellen Sie Steuern sparen können.

Bearbeitung von Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen

Wir beraten Sie rechtzeitig, wie die Schenkungssteuerbelastung optimiert werden kann.

Bearbeitung von Einheitswerterklärungen

Bei der Bearbeitung von Erbschaftssteuererklärungen nutzen wir alle bestehenden Freibeträge sowie Sonderregelungen, um die Erbschaftssteuerbelastung zu minimieren.

Berechnung der Steuererstattung oder Steuerschuld

Im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung berechnen wir die mögliche Erstattung oder Schuld, damit Sie Ihre Liquidität frühzeitig planen können.